Am 25. September informierte der seit April 2023 in Waghäusel tätige Notar Dr. Resch auf Einladung des Seniorenbeirates im Treffpunkt WaWiKi zum Thema Erben und Vererben. Die Bedeutung dieses Themas zeigte sich am immensen Zuspruch zu dieser Veranstaltung. Alle Sitzmöglichkeiten des WaWiKi waren mit annähernd 80 Personen belegt.
In seinem sehr interessanten Vortrag gab Herr Notar Dr. Resch einen Überblick zu diesem Thema. Mit dem Tod geht der Nachlass automatisch auf den oder die Erben über. Dieser umfasst das gesamte Vermögen einschließlich Verbindlichkeiten/Schulden und Verträge (z.B. Miet-, Handyvertrag etc.). Sofern keine Verfügungen von Todes wegen vorliegen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Gesetzliche Erben sind die Verwandten des Erblassers. Nahe Verwandte wie Kinder (Erben erster Ordnung) haben Vorrang vor entfernteren Verwandten. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern und deren Nachkommen (zweite Ordnung) und danach entferntere Verwandte wie Großeltern (dritte Ordnung). Daneben gilt das gesetzliche Ehegattenerbrecht. Der überlebende Ehepartner erbt (wenn kein Ehevertrag besteht) neben den Kindern die Hälfte des Nachlasses.
Bei kinderlosen Ehepaaren erhält der überlebende Ehepartner (ohne Ehevertrag) Dreiviertel des Nachlasses, ein Viertel erhalten die Erben 2. Ordnung.
Herr Dr. Resch betonte, dass jeder die gesetzliche Erbfolge für seine eigene Situation sorgfältig prüfen sollte. Sofern diese Erbfolge nicht gewünscht ist, besteht die Möglichkeit eine Verfügung von Todes wegen zu errichten.
Ein Testament kann jeder, sowie Ehegatten gemeinsam, eigenhändig erstellen. Wichtig ist, dass der Erblasser das Testament selbst von Hand schreiben und unterschreiben muss. Zudem sollte das Testament Ort und Datum enthalten. Alternativ kann eine Verfügung von Todes wegen auch durch einen Notar erstellt und bei diesem beurkundet werden.
Herr Dr. Resch hob in seinem Vortrag die Vor- und Nachteile des häufig verwendeten Berliner Testaments hervor. Dies ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Letztversterbenden die Kinder das gemeinsame Vermögen erben. Hierbei sollten sich die Ehegatten insbesondere Gedanken über die Bindung des überlebenden Ehegatten machen, also welche Änderung dieser noch vornehmen kann.
Insbesondere empfiehlt Dr. Resch ein Testament bei nachfolgend genannten Konstellationen:
• Kinderlose Ehepaare
• Nicht verheiratete Paare
• Geschiedene Paare mit Kindern
• Gemeinsames Grundstück
• Überschuldeter Erbe oder Erbe mit Behinderung
• Gesellschaftsbeteiligung
Zum Schluss ein Fragenkatalog als kleiner Wegweiser, was man tun sollte:
• Handelt es sich um eine Nachfolgeplanung oder um eine reine Absicherung der Erben?
• Wer wird Erbe bei gesetzlicher Erbfolge?
• Was wird vererbt (Vermögensaufstellung) ?
• Wünsche ich eine Übertragung zu Lebzeiten oder erst einen Übergang des Vermögens im Todesfall?
• Welches Vermögen benötige ich noch für mich (Altersvorsorge). Was kann/will ich bereits übertragen?
• Was haben die Kinder bereits bekommen?
• Wie soll mein Vermögen verteilt werden?
• Müssen bei der Nachfolgeplanung Pflichtteile (zB von Kindern aus früheren Beziehungen) beachtet werden?
Es kann viel Ärger und Streitigkeit vermieden werden, wenn der Erblasser sich zu obigen Fragen vorab Gedanken gemacht hat und seine Wünsche in einem Testament festhält. Notar Dr.André Resch hat sein Büro im Waghäuseler Gesundheitszentrum in der Lorenz-Brentano-Allee. Beratungstermine können unter mail@notar-resch.de oder telefonisch unter der Nummer: 07254-20146-0 vereinbart werden.
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